Homöopathie
Bei diesem Heilverfahren nimmt der Patient eine Arznei ein. Das Arzneimittel
muß aus einem Arzneischatz von mehreren Tausend Mitteln nach festgelegten
Regeln ausgewählt werden. Die Kriterien für die Auswahl und Verordnung sind niedergelegt im
Grundlagenwerk der Homöopathie: dem "Organon der Heilkunst"
von Samuel Hahnemann.
Um das richtige Arzneimittel zu verordnen, wird der Kranke zu seinen Beschwerden befragt und untersucht. Dabei werden die besonderen Umstände des Krankheitsfalles erfaßt, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf Gemütsverfassung, geistige Regsamkeit, Bedürfnisse, Anpassungsfähigkeit (z.B. Wetter, Gesellschaft, Umgebung), Krankheitsauslöser, Körperfunktionen (z.B. Atmung, Verdauung, Sexualität) u.v.m.
Grundsatz der homöopathischen Verordnung ist die Ähnlichkeitsregel "SIMILIA
SIMILIBUS CURANTUR". Sie besagt, daß Heilung durch dasjenige Mittel
eintritt, das imstande ist, eine ähnlich beschaffene Krankheit an einem
Gesunden durch Vergiftung herbeizuführen. Je mehr sich Krankheits- und
Vergiftungserscheinungen in wesentlichen Punkten ähneln, desto zuverlässiger
und schneller tritt die Heilung ein. Dazu muß das Mittel allerdings nach
festgelegten Regeln verdünnt ("potenziert") werden. Es besteht
prinzipiell aus einem Einzelstoff , also keinem Gemisch mehrerer Wirkstoffe.
Eine homöopathische Fallaufnahme dauert u.U. mehrere Stunden, z.B. bei langwierigen chronischen Krankheiten, andererseits werden akute Krankheiten, wie z.B. Mittelohrentzündung, von langjährig erfahrenen Homöopathen mit einer schnellen Verordnung in wenigen Minuten bis Stunden vollständig geheilt.